Verkehrs- und Baustelleninformation

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Sinnvolle Neuordnung von Eigentum und Nutzung

Ausgangslage

Blickt man auf die Karte der Region Olten oder in die entsprechenden Grundbuchpläne, erkennt man insbesondere westlich der Stadt Olten einen sehr hohen Parzellierungsgrad mit vielen unerschlossenen Grundstücken. Diese Parzellierung bildet langfristig keine optimale Voraussetzung für die landwirtschaftliche Nutzung. Daher strebt das Amt für Landwirtschaft (ALW) zusammen mit den betroffenen Gemeinden Wangen bei Olten, Rickenbach, Hägendorf, Kappel, Gunzgen und der Stadt Olten eine Bereinigung und Entflechtung der Eigentums-Strukturen durch ein Landumlegungsverfahren und eine optimale Erschliessung der neuen Grundstücke mit Flurwegen an. Anstoss dazu gab schliesslich die Planung der Entlastungsstrasse Region Olten (ERO).

Unter Berücksichtigung von Abklärungen aus den Jahren 1988/1989, welche grössere Verflechtungen der Grundeigentumsverhältnisse über die Gemeindegrenzen hinaus aufzeigen, empfahl das ALW, das Beizugsgebiet einer Landumlegung nicht auf die von der Entlastungsstrasse direkt betroffenen Gemeinden Olten und Wangen b.Olten zu beschränken, sondern auf die Gemeinden Rickenbach, Kappel und Hägendorf auszudehnen. Schliesslich wurde auch noch ein Teilgebiet der Gemeinde Gunzgen einbezogen.

Im Rahmen der angestrebten Güterregulierung können die Erschliessungsverhältnisse bereinigt und erfahrungsgemäss der grösste Teil der im Grundbuch eingetragenen Wegrechte gelöscht werden. Mit der abschliessenden Neuvermarkung und Vermessung des neuen Besitzstandes und dessen Eintrag im Grundbuch kann zudem die Rechtssicherheit der Grundeigentümer gegenüber heute wesentlich verbessert werden.

 

Gründung Flurgenossenschaft LRO, Beizugsgebiet

Im Einvernehmen mit den Gemeindepräsidien der Gemeinden Olten, Wangen b. Olten, Rickenbach, Kappel und Hägendorf, welche am 5. Juli 2004 über die Möglichkeiten und das Verfahren einer Landumlegung informiert worden sind, wurden die direkt betroffenen Landwirte am 18. Oktober 2004 und sämtliche Landeigentümer im vorgesehenen Beizugsgebiet am 21. Februar 2005 zu informellen Orientierungen eingeladen.

Die angestrebten umfassenden Strukturbereinigungen sind nur unter Berücksichtigung sämtlicher Eigentumsverhältnisse in den Landwirtschaftszonen der 5 Gemeinden, einschliesslich der öffentlichen Hand (Kanton, Gemeinden, Bürgergemeinden), möglich. Zur Gewährleistung der Rechtsansprüche sämtlicher betroffenen Grundeigentümer wurde daher am 14. Juni 2005 über das gesamte Beizugsgebiet eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft (im Sinne von Art. 703 ZGB / § 268 EG ZGB / § 9 Kantonales Landwirtschaftsgesetz LG vom 4. Dezember 1994) gegründet: die «Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten (LRO)».

Bei der Erarbeitung des Vorprojektes für die Landumlegung Region Olten (LRO) zeigte es sich, dass verschiedene Anpassungen des Beizugsgebietes, darunter insbesondere eine Erweiterung des Beizugsgebietes auf Territorium von Gunzgen, sinnvoll wären. Diese erfolgten schliesslich im Jahr 2008. Seither sind nur noch kleine Anpassungen erfolgt. Das Beizugsgebiet der LRO umfasst heute rund 500 ha in den sechs Gemeinden Stadt Olten, Wangen b. Olten, Rickenbach, Hägendorf, Kappel und Gunzgen.

 

Ziele und Nutzen der LRO

Entflechtung der Nutzungszonen und Eigentumsverhältnisse über die Gemeindegrenzen hinaus sowie Arrondierung des Grundeigentums.

 

Mit der Landumlegung
• kann der Landbedarf für Strassenareal in der Landwirtschaftszone über Realersatz abgegolten werden

• können die Flächen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen AEM ERO in der Landwirtschaftszone ohne Enteignung ausgeschieden werden

• können die negativen Auswirkungen des Projektes ERO auf die Landwirtschaft gemindert werden

• kann ein von der ERO massiv betroffener Landwirtschaftsbetrieb ausgesiedelt werden

• kann das Flurwegnetz den neuen Bewirtschaftungsverhältnissen angepasst werden

 

Vorteile für sämtliche Eigentümer

• Weniger Parzellen und damit tiefere Kosten bei Handänderungen

• Bessere Parzellenformen

• Optimale Erschliessungen

• Reduktion der Grunddienstbarkeiten (Wegrechte etc.)

• Rechtssicherheit des Eigentums

• Möglichkeit zu einer einfachen und klaren Regelung der Pachtverhältnisse


Vorteile für die Bewirtschafter

• Weniger Bewirtschaftungsparzellen beim Eigen- und Pachtland

• Verbesserung der Parzellenform

• Verbesserung der Erschliessung

• Klare Ausscheidung von Ökoflächen

• Gute Voraussetzungen zur Umsetzung von weitergehenden Massnahmen im Rahmen eines ÖQV-Vernetzungsprojektes

 

Zusätzliche Vorteile

• Gewährleistung des Grundwasserschutzes

• Verbesserte Erschliessung von Naherholungsgebieten

• Reduktion des landwirtschaftlichen Verkehrs durch Wohngebiete

 

Die Flurgenossenschaft geniesst auf dieser Website Gastrecht und informiert so die Öffentlichkeit über ihre Arbeit im Zusammenhang mit dem Projekt Entlastung Region Olten.

 

Aktuell

Stand 24. Januar 2022

Öffentliche Auflage:   1. Phase Kostenverteiler
Gestützt auf §§ 41 bis 54 der kantonalen Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft von 24. August 2004, §§ 21 und 30ff der Statuten der Flurgenossenschaft LRO vom 22. April 2009 legt der Vorstand der Flurgenossenschaft LRO nachstehende Akten öffentlich auf:

Auflageakten
A Grundsätze für den Kostenverteiler
- 1 Heft «Grundsätze für den Kostenverteiler»
Dokument Nr. 1.610.3101.111.01, 31.12.2021
Download als PDF
B Persönliche Auszüge 1. Phase Kostenverteiler
- 1 Ordner Punktierung, Pauschalbeiträge, voraussichtliche
Kostenbetreffnisse, Akontozahlungen und voraussichtlicher Restbetrag Dokument Nr. 1.610.3101.111.02, 31.12.2021
Download als PDF

Informationsakten (nicht einsprachefähig)
- Adressenverzeichnis «Kostenverteiler 1. Phase», Dokument Nr. 1.610.3101.111.03, 31.12.2021
Download als PDF
- Informationsschreiben, 31.12.2021
Download als PDF

Digitale Auflagedokumente
- Sämtliche Auflagedokumente der 1. Phase Kostenverteiler der Güterregulierung LRO im pdf-Format https://www.eroinfo.ch/landumlegung

Postzustellung
Allen Betroffenen werden per Post zugestellt:

  • Publikationstext
    Download als PDF
  • Informationsschreiben
  • Grundsätze für den Kostenverteiler
  • Persönlicher Auszug mit Punktierung, Pauschalbeiträgen, voraussichtlichem Restkostentreffnis, bisherigen Akontozahlungen, allfällige ausserordentliche Zahlungen, voraussichtlicher Restbetrag

Auflagefrist
Freitag, 28. Januar bis Freitag, 11. Februar 2022

Auflageort
Gemeindekanzlei Wangen bei Olten, Sitzungszimmer Dachgeschoss Dorfstrasse 65, 4612 Wangen bei Olten
Im Auflagelokal besteht Masken- und Registrierungspflicht.
Corona Schutzkonzept LRO   Download als PDF

Auskunftserteilung/ Einsichtnahme
Die Einsichtnahme und Auskunftserteilung der Auflagedokumente auf der Gemeindekanzlei Wangen bei Olten ist wegen der besonderen Lage (Corona) nur auf Voranmeldung bei der W+H AG, Frau Vanessa Pfäffli (032 671 26 30 oder vanessa.pfaeffli@w-h.ch) möglich.

An folgenden Daten können Termine mit dem Schätzungskommissions- präsident und dem Technischen Leiter auf der Gemeindekanzlei Wangen bei Olten vereinbart werden:

  • Montag, 31. Januar 2022, 09.00-11.30 Uhr
  • Donnerstag, 03. Februar 2022, 14.00-18.00 Uhr
  • Donnerstag, 10. Februar 2022, 14.00-18.00 Uhr

​​​​​​Für weitere Auskünfte stehen während der Auflagezeit folgende Personen zur Verfügung:
Ingenieurgemeinschaft EBWH:
Reto Meile, Technischer Leiter, W+H AG, 032 671 26 35, reto.meile@w-h.ch Schätzungskommission:
Jakob Eggenschwiler, Präsident, 079 758 62 45, Mail: chnoepfler@sunrise.ch

Rechtsmittel
Wer zur Beschwerdeführung legitimiert ist, kann gegen die Grundsätze für den Kostenverteiler, gegen die Punktierung und gegen die Festlegung der Pauschalbeiträge während der Auflagefrist, spätestens jedoch bis 11. Februar 2022 (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet bei der Schätzungskommission der Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten LRO (Herr Jakob Eggenschwiler, Präsident, Thalstrasse 24, 4712 Laupersdorf) Einsprache einreichen.

Gegen die provisorische Ausrechnung der Restkostentreffnisse und gegen die bisherigen Akontozahlungen sind keine Einsprachen möglich. Hier können nur allfällige Mängel gerügt werden.

Diese Publikation erfolgt aufgrund von Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) sowie Artikel 12 und 12a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG;
SR 451). Diese Vorhaben werden voraussichtlich mit einem Bundesbeitrag unterstützt; es handelt sich um eine Bundesaufgabe im Sinne von Artikel 2c NHG.

Die Auflageakten werden unverändert in Kraft gesetzt, soweit dagegen nicht fristgerecht Einsprache oder Mängelrüge erhoben wird, bzw. soweit sie nicht von fristgerecht erhobenen Einsprachen oder Mängelrügen betroffen sind.

 

Stand 13. Juli 2021

Der Regierungsrat hat den neuen Bestand in Kraft gesetzt

Vom 26. Februar 2021 bis 29. März 2021 lagen umfangreiche Unterlagen der Güter- regulierung LRO öffentlich auf (Neuzuteilung, Baum- und Stangenschatzung sowie Rechtsbereinigung). Inzwischen konnten alle damals eingereichten Einsprachen und Mängelrügen gütlich bereinigt werden.

Der Regierungsrat hat die bereinigten Auflageakten mit Nachführungsstand vom
31. Mai 2021 mit Beschluss Nr. 2021/1001 vom 05. Juli 2021 genehmigt. Damit haben alle Beteiligten unmittelbar und unabhängig von der Eintragung im Grundbuch das Eigentum an den zugeteilten neuen Grundstücken erworben. Das Gleiche gilt für die Rechtsbereinigung. Der alte Besitzstand ist nicht mehr gültig.

Rechtsgeschäfte müssen seit dem 5. Juli 2021 im neuen Bestand erfolgen.

Die Amtschreiberei Olten-Gösgen wurde vom Regierungsrat beauftragt, die neuen Eigentums- und Rechtsverhältnisse im Grundbuch einzutragen.

Die Flurgenossenschaft LRO wird in den nächsten Tagen allen Betroffenen den Regierungsratsbeschluss und ihre bereinigten, persönlichen Auszüge zustellen.

Als Nächstes ist der Geldausgleich für Mehr- und Minderzuteilungen sowie abge- tauschte Bäume, Stangen, Schächte etc. abzuwickeln. Dabei werden in einem ersten Schritt die geschuldeten Beträge in Rechnung gestellt. Mit den eingegangenen Beträgen werden anschliessend die Guthaben aus dem Geldausgleich ausbezahlt.

 

Stand 24. Februar 2021

Information zu neuen Dokumenten und Hinweisen zur Landumlegung LRO mit Link zum Download der PDF-Dokumente  sowie zwei Direktlinks zum Server des kantonalen Amtes für Geoinformation​​​​​​:

1. Informationsschreiben an die Betroffenen
 
vom 15. Januar 2021
Download als PDF

2. Publikationstext für die öffentliche Auflage
der Flurgenossenschaft LRO vom 26. Februar bis 29. März 2021.
Download als PDF

3. Corona-Schutzkonzept der Flurgenossenschaft LRO vom 15. Januar 2021
Download als PDF

4. Digitale Einsichtnahme in die Auflagedokumente (direkte Verbindung zum Server)

Sämtliche Auflagedokumente der Güterregulierung LRO im pdf-Format (Auflageteile A, B und C) sowie Verzeichnisse der amtlichen Vermessung im pdf-Format (Auflageteil D)
https://geo.so.ch/docs/lro
Link anklicken > in einem neuen Fenster erscheinen weitere Links > anklicken

Daten der amtlichen Vermessung im sogis (Online-Karte) (Auflageteil D)
https://geo.so.ch/map/lro
Link anklicken > in einem neuen Fenster erscheint ein weiterer Link > anklicken

 

Stand 16. Februar 2021

Protokoll der letztjährigen
15. Generalversammlung 2020

liegt zur Einsicht bereit:
direkt
: 
Download als PDF

oder aus dem Archiv LRO:
Navigation oben, ganz rechts
unter LANDUMLEGUNG > Archiv LRO

 

 

Kontaktdaten

Stand 19. Januar2022

Flurgenossenschaft LRO
c/o Vizepräsident Urs Studer-Huber, Unterdorf 10
4616 Kappel SO

Telefon  062 216 27 24

Organe der Flurgenossenschaft

Stand 19. Januar2022

Präsident der Flurgenossenschaft
vakant

Vizepräsident der Flurgenossenschaft
Studer-Huber Urs, Vertreter Gemeinde Kappel SO,
4616 Kappel SO​​​​

Vorstandsmitglieder 

Allemann Helmut, Vertreter AVT, 4509 Solothurn
Silvio Bondt, Vertreter Städtische Betriebe Olten SBO, 4601 Olten
Gäumann-Nyfeler Marlys, 4612 Wangen bei Olten
Müller Walter, Vertreter Gemeinde Hägendorf, 4614 Hägendorf
Kissling Lorenz, Aktuar LRO, 4614 Hägendorf
Kissling-Bussmann Stefan, 4613 Rickenbach
Kissling Urs, Vertreter der Stadt Olten, 4600 Olten
Krähenbühl Hansruedi, Vertreter Gemeinde Gunzgen, 4617 Gunzgen
Peier Peter, Vertreter Gemeinde Rickenbach, 4613 Rickenbach
Studer-Drüssel Doris, 4616 Kappel
Vertretung der Gemeinde Wangen bei Olten: vakant


Kassier
Zimmermann Rolf, Chrummatt 26, 4612 Wangen bei Olten

Revisionsstelle
Silvia Müller, Müller Treuhand GmbH, Gallusstrasse 3, 4612 Wangen bei Olten


Schätzungskommission 
Präsident: Eggenschwiler Jakob, Thalstrasse 24, 4712 Laupersdorf
Vizepräsident: Sprenger Paul, Breitfeld, 4451 Wintersingen
Aktuar: Ackermann Thomas, Fehrenstrasse 75, 4226 Breitenbach


Gesamtprojektleitung  (Technische Leitung)

Ingenieurgemeinschaft EBWH, p. A. W+H AG, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Blümlisalpstrasse 6,     
Postfach, 4562 Biberist (Tel. 032 671 26 30)
(Technischer Leiter: Herr Reto Meile)

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vertreten durch:
Amt für Verkehr und Tiefbau
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn
Telefon  032 627 26 33
Mail  avt@bd.so.ch
www.so.ch

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Ein Infrastrukturprojekt des Kantons Solothurn

Mehr zur Planung und Realisation finden Sie unter Vergangenheit oben in der Seitennavigation

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Flurgenossenschaft LRO
c/o Einwohnergemeinde
Postfach 35
4612 Wangen bei Olten

Mehr zum Zweck und zur Umsetzung finden Sie unter Landumlegung oben
in der Seitennavigation

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