Blickt man auf die Karte der Region Olten oder in die entsprechenden Grundbuchpläne, erkennt man insbesondere westlich der Stadt Olten einen sehr hohen Parzellierungsgrad mit vielen unerschlossenen Grundstücken. Diese Parzellierung bildet langfristig keine optimale Voraussetzung für die landwirtschaftliche Nutzung. Daher strebt das Amt für Landwirtschaft (ALW) zusammen mit den betroffenen Gemeinden Wangen bei Olten, Rickenbach, Hägendorf, Kappel, Gunzgen und der Stadt Olten eine Bereinigung und Entflechtung der Eigentums-Strukturen durch ein Landumlegungsverfahren und eine optimale Erschliessung der neuen Grundstücke mit Flurwegen an. Anstoss dazu gab schliesslich die Planung der Entlastungsstrasse Region Olten (ERO).
Unter Berücksichtigung von Abklärungen aus den Jahren 1988/1989, welche grössere Verflechtungen der Grundeigentumsverhältnisse über die Gemeindegrenzen hinaus aufzeigen, empfahl das ALW, das Beizugsgebiet einer Landumlegung nicht auf die von der Entlastungsstrasse direkt betroffenen Gemeinden Olten und Wangen b.Olten zu beschränken, sondern auf die Gemeinden Rickenbach, Kappel und Hägendorf auszudehnen. Schliesslich wurde auch noch ein Teilgebiet der Gemeinde Gunzgen einbezogen.
Im Rahmen der angestrebten Güterregulierung können die Erschliessungsverhältnisse bereinigt und erfahrungsgemäss der grösste Teil der im Grundbuch eingetragenen Wegrechte gelöscht werden. Mit der abschliessenden Neuvermarkung und Vermessung des neuen Besitzstandes und dessen Eintrag im Grundbuch kann zudem die Rechtssicherheit der Grundeigentümer gegenüber heute wesentlich verbessert werden.
Im Einvernehmen mit den Gemeindepräsidien der Gemeinden Olten, Wangen b. Olten, Rickenbach, Kappel und Hägendorf, welche am 5. Juli 2004 über die Möglichkeiten und das Verfahren einer Landumlegung informiert worden sind, wurden die direkt betroffenen Landwirte am 18. Oktober 2004 und sämtliche Landeigentümer im vorgesehenen Beizugsgebiet am 21. Februar 2005 zu informellen Orientierungen eingeladen.
Die angestrebten umfassenden Strukturbereinigungen sind nur unter Berücksichtigung sämtlicher Eigentumsverhältnisse in den Landwirtschaftszonen der 5 Gemeinden, einschliesslich der öffentlichen Hand (Kanton, Gemeinden, Bürgergemeinden), möglich. Zur Gewährleistung der Rechtsansprüche sämtlicher betroffenen Grundeigentümer wurde daher am 14. Juni 2005 über das gesamte Beizugsgebiet eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft (im Sinne von Art. 703 ZGB / § 268 EG ZGB / § 9 Kantonales Landwirtschaftsgesetz LG vom 4. Dezember 1994) gegründet: die «Flurgenossenschaft Landumlegung Region Olten (LRO)».
Bei der Erarbeitung des Vorprojektes für die Landumlegung Region Olten (LRO) zeigte es sich, dass verschiedene Anpassungen des Beizugsgebietes, darunter insbesondere eine Erweiterung des Beizugsgebietes auf Territorium von Gunzgen, sinnvoll wären. Diese erfolgten schliesslich im Jahr 2008. Seither sind nur noch kleine Anpassungen erfolgt. Das Beizugsgebiet der LRO umfasst heute rund 500 ha in den sechs Gemeinden Stadt Olten, Wangen b. Olten, Rickenbach, Hägendorf, Kappel und Gunzgen.
Entflechtung der Nutzungszonen und Eigentumsverhältnisse über die Gemeindegrenzen hinaus sowie Arrondierung des Grundeigentums.
Mit der Landumlegung
• kann der Landbedarf für Strassenareal in der Landwirtschaftszone über Realersatz abgegolten werden
• können die Flächen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen AEM ERO in der Landwirtschaftszone ohne Enteignung ausgeschieden werden
• können die negativen Auswirkungen des Projektes ERO auf die Landwirtschaft gemindert werden
• kann ein von der ERO massiv betroffener Landwirtschaftsbetrieb ausgesiedelt werden
• kann das Flurwegnetz den neuen Bewirtschaftungsverhältnissen angepasst werden
Vorteile für sämtliche Eigentümer
• Weniger Parzellen und damit tiefere Kosten bei Handänderungen
• Bessere Parzellenformen
• Optimale Erschliessungen
• Reduktion der Grunddienstbarkeiten (Wegrechte etc.)
• Rechtssicherheit des Eigentums
• Möglichkeit zu einer einfachen und klaren Regelung der Pachtverhältnisse
Vorteile für die Bewirtschafter
• Weniger Bewirtschaftungsparzellen beim Eigen- und Pachtland
• Verbesserung der Parzellenform
• Verbesserung der Erschliessung
• Klare Ausscheidung von Ökoflächen
• Gute Voraussetzungen zur Umsetzung von weitergehenden Massnahmen im Rahmen eines ÖQV-Vernetzungsprojektes
Zusätzliche Vorteile
• Gewährleistung des Grundwasserschutzes
• Verbesserte Erschliessung von Naherholungsgebieten
• Reduktion des landwirtschaftlichen Verkehrs durch Wohngebiete
Die Flurgenossenschaft geniesst auf dieser Website Gastrecht und informiert so die Öffentlichkeit über ihre Arbeit im Zusammenhang mit dem Projekt Entlastung Region Olten.
Stand 27. August 2020
Einladung zur
15. Generalversammlung 2020
Download als PDF
Das Protokoll der letztjährigen
14. Generalversammlung 2019
liegt zur Einsicht bereit:
direkt: Download als PDF
oder aus dem Archiv LRO:
Navigation oben, ganz rechts
unter LANDUMLEGUNG > Archiv LRO
Stand 5. April 2018
Flurgenossenschaft LRO
c/o Einwohnergemeinde, Postfach 35
4612 Wangen bei Olten
Telefon 062 206 00 20
Mail lro@wangenbo.ch Fax 062 206 00 30
Stand 17. Mai 2017
Präsident der Flurgenossenschaft
Zülli Max, Vertreter Gemeinde Wangen bei Olten, 4612 Wangen bei Olten
Vorstandsmitglieder
Allemann Helmut, Vertreter AVT, 4509 Solothurn
Caspar Norbert, Vertreter städtische Betriebe Olten, 4601 Olten
Gäumann-Nyfeler Marlys, 4612 Wangen bei Olten
Müller Walter, Vertreter Gemeinde Hägendorf, 4614 Hägendorf
Kissling Lorenz, Aktuar LRO, 4614 Hägendorf
Kissling-Bussmann Stefan, 4613 Rickenbach
Kissling Urs, Vertreter der Stadt Olten, 4600 Olten
Krähenbühl Hansruedi, Vertreter Gemeinde Gunzgen, 4617 Gunzgen
Peier Peter, Vertreter Gemeinde Rickenbach, 4613 Rickenbach
Studer-Drüssel Doris, 4616 Kappel
Studer-Huber Urs, Vizepräsident LRO, Vertreter Gemeinde Kappel, 4616 Kappel
Kassier
Zimmermann Rolf, Finanzverwaltung Gemeinde Wangen bei Olten, 4612 Wangen bei Olten
Revisionsstelle
Silvia Müller, Müller Treuhand GmbH, Gallusstrasse 3, 4612 Wangen bei Olten
Schätzungskommission
Präsident: Eggenschwiler Jakob, Thalstrasse 24, 4712 Laupersdorf
Vizepräsident: Sprenger Paul, Breitfeld, 4451 Wintersingen
Aktuar: Ackermann Thomas, Fehrenstrasse 75, 4226 Breitenbach
Gesamtprojektleitung (Technische Leitung)
Ingenieurgemeinschaft EBWH, p. A. W+H AG, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Blümlisalpstrasse 6,
Postfach, 4562 Biberist (Tel. 032 671 26 30)
(Technischer Leiter: Herr Reto Meile)